AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SCN GmbH für Seminare


Diese AGBs entsprechen den Empfehlungen des Standards and Results Institute: s-r-i.org. Ziel dieser Empfehlungen ist die beiderseitige Interessenvertretung, die des Kunden und die des Seminaranbieters.

 

Allgemeines

Allen Leistungen im Rahmen unserer Seminarveranstaltungen liegen diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SCN GmbH für Seminare“ zugrunde.

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Teilnehmers die Leistung an den Teilnehmer vorbehaltlos ausführen. Eine Auftragsbestätigung gilt nicht als Zustimmung zu anderen Geschäftsbedingungen.

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden.

 

Anmeldungen und Vertragsabschluss

Sie können sich via Internet auf unserer Webseite anmelden oder auch schriftlich, per Fax oder E-Mail (Textform) bei unserem Kundenservice.

Sie erhalten von uns umgehend eine Anmeldebestätigung schriftlich, per Fax oder E-Mail (Textform), wodurch der Vertrag zustande kommt. Da die Teilnehmerzahl für unsere Seminare begrenzt ist, berücksichtigen wir die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs.

 

Absagen und Widerrufsrecht

Unbeschadet eines Widerrufsrechts im Fernabsatz, auf dessen Bestehen wir Sie in diesem Falle besonders hingewiesen haben, können Sie Ihre Anmeldung bis 21 Werktage vor Seminarbeginn kostenfrei widerrufen. Wenn Sie Ihre Anmeldung erst innerhalb von 21 Werktagen vor Seminarbeginn (dabei wird der Tag des Seminarbeginns nicht mitgerechnet) stornieren oder zum Seminar nicht erscheinen, stellen wir Ihnen die volle Seminargebühr in Rechnung. Dies gilt selbstverständlich nicht bei Benennung eines Ersatzteilnehmers zum gleichen Seminar.

Wir behalten uns Absagen aus organisatorischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem, krankheitsbedingtem Ausfall des Referenten) vor.

Bei einer Absage durch uns werden wir versuchen, Sie auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern Sie hiermit einverstanden sind. Andernfalls erhalten Sie Ihre bezahlten Gebühren zurück; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

 

Gebühren

Die Gebühren für den Besuch unserer Seminare sind 20 Tage vor dem Seminartermin fällig.  Ausgenommen von dieser Regelung sind öffentliche Auftraggeber und Kunden, mit denen eine Vereinbarung über eine andere Regelung besteht. Diese ist möglich nach mindestens drei Seminaren in den zurückliegenden zwei Jahren. Bei öffentlichen Auftraggebern werden die Rechnungsgebühren mit dem Seminarende fällig. Ist für ein Seminar die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, dann wird die Rechnung erst mit deren Erreichen gestellt und fällig. Eine nur zeitweise Teilnahme an unseren Seminaren berechtigt nicht zu einer Minderung der Seminargebühr.

Wenn Sie innerhalb von 12 Monaten eine größere Anzahl von Seminartagen buchen wollen, empfiehlt sich der Abschluss eines Rahmenvertrages. Damit gewähren wir Ihnen folgende Rabatte auf die Seminargebühren:

5 % ab 12 TEUR

10 % ab 20 TEUR

15 % ab 40 TEUR

 

Die Rückvergütung des Rabattes gemäß der erreichten Stufe wird nach 12 Monaten fällig.

Unsere Rabattregelungen sind abschließend und nicht kombinierbar mit anderen Sonderkonditionen, die Sie von uns oder gegebenenfalls über Dritte (Partnerunternehmen, Verbände usw.) erhalten.

 

Änderungsvorbehalt

Unser Seminarangebot wird fortlaufend aktualisiert. Auf unserer Webseite finden Sie alle Informationen stets tagesaktuell. Wir behalten uns notwendige inhaltliche und methodische Anpassungen bzw. Abweichungen bei unseren Seminaren vor, soweit diese das Thema und den Gesamtcharakter des betreffenden Seminars nicht wesentlich verändern.

 

Durchführungsgarantie

Als Serviceleistung haben wir eine Durchführungsgarantie. Bereits ab 2 Teilnehmern führen wir unsere Seminare für Sie durch. Bei durchzuführenden Seminaren mit zwei Teilnehmern des gleichen Kunden wird das Seminar als Webinar oder in den Räumen des Kunden durchgeführt. Dies gilt so weit sich keine weiteren Teilnehmer anderer Unternehmen ergeben. Preise und Seminarinhalte entsprechen dem des öffentlichen Seminars und können nicht angepasst werden. Bitte reservieren Sie einen geeigneten Seminarraum bereits bei der Buchung. Soweit vom Kunden weitere Teilnehmer am als öffentlich gebuchten Kurs und im Rahmen der Durchführungsgarantie durchgeführten Veranstaltung teilnehmen, berechnet die SCN GmbH diese entsprechend den Seminargebühren auf unserer Webseite für öffentliche Seminare. Bei Seminaren mit wenigen Teilnehmern ist die Wissensvermittlung sehr effizient. Daher kürzen wir Seminare im Rahmen dieser Garantie um jeweils einen Tag ab einer Dauer von 3 Tagen. Der Seminarpreis entspricht unverändert dem öffentlichen Seminar.

Von unserer Garantie ausgeschlossen sind höhere Gewalt, Krankheit des Trainers sowie alle weiteren Effekte, die wir nicht beeinflussen können und zu verantworten haben.

 

Regelungen zu Corona / Pandemien

Es gelten die Regelungen der jeweiligen zuständigen Regierungen. Soweit diese eine Durchführung vor Ort unmöglich machen, werden die Seminar online durchgeführt. Die Seminarpreise und Termine ändern sich nicht. Bei öffentlichen Seminaren stellt der Anbieter die Schulungsumgebung in der Cloud online zur Verfügung. Bei Firmenseminaren, bei denen die Schulungsumgebung beim Anbieter bestellt wurde, wird diese in der Cloud bereitgestellt.

 

Aufzeichnung der Seminare / Streaming

Bei öffentlichen Seminaren behält sich die SCN GmbH das Recht vor, diese aufzuzeichnen und im Internet als Stream anzubieten. Es werden keine Bilder der Seminarteilnehmer übertragen, Wortbeiträge können übertragen werden.

 

Verhinderung durch Streik, Epidemien, Pandemien oder anderen wichtigen Gründen

Wenn Streik, Epidemien, Pandemien oder andere wichtige Gründe eine Durchführung des Seminars mit einem Trainer vor Ort beim Kunden (Firmenseminar) oder in den Räumen des Anbieters unmöglich machen, dann hat der Anbieter das Recht, das Seminar als Webinar über das Internet durchzuführen. Seminarinhalte und die Schulungsumgebung werden vertragsgemäß von Anbieter oder vom Kunden gestellt.

 

Copyright

Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Trainingsunterlagen oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Kein Teil der Trainingsunterlagen darf – auch auszugsweise – ohne unsere schriftliche Genehmigung in einer Form – auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung – reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

 

Seminarinhalte

Die gebuchten Seminarinhalte entsprechen den auf unserer Webseite dargestellten. Abweichungen sind möglich und müssen bei Auftragserteilung schriftlich (E-Mail) der SCN GmbH mitgeteilt werden. Je nach Abweichung wird die SCN GmbH den Mehraufwand für die Seminarvorbereitung in Rechnung stellen. Die SCN GmbH hat das Recht, Abweichungen bei den Inhalten abzulehnen. Fragen zu aktuellen Aufgaben sind spätestens 7 Tage vor Seminarbeginn mitzuteilen, deren Bearbeitung wird im Seminar nicht garantiert. Bei Fragen und Aufgaben mit Bezug auf eigene Problemstellungen buchen Sie bitte einen Workshop. Seminare haben fest definierte Inhalte. Eine Lösung der Problemstellungen und Aufgaben wird in unseren Seminaren und Workshops nicht garantiert. Die fehlende Bezugname auf diese Inhalte stellt keinen Mangel dar. Unsere Seminare sind keine Herstellerseminare und dienen nicht zur Zertifizierung. Alle Inhalte sind eigene Inhalte und nicht zu verwechseln mit den Seminaren des jeweiligen Software- oder Hardwareherstellers.

 

Vorkenntnisse der Teilnehmer

Soweit im Seminartitel nicht anders gekennzeichnet, handelt es sich bei unseren Seminaren um Grundlagenseminare. Aufbauseminare werden im Seminartitel ausdrücklich als solche bezeichnet. Die Teilnehmer brauchen bei Grundlagenseminaren keine Vorkenntnisse zum geschulten Produkt, alle weiteren, seitens der Teilnehmer, benötigten Vorkenntnisse werden auf der Webseite zum Seminar aufgeführt. Seminarteilnehmer, die bereits mehr als 6 Monate mit dem zu schulenden Thema arbeiten, klären zunächst mit der SCN GmbH, ob das Grundlagenseminar oder ein individueller Workshop die richtige Wahl darstellt.

 

Urheber- und Markenrechte

In den Seminaren der SCN GmbH wird Software eingesetzt, die durch Urheber- und Markenrechte geschützt ist. Diese Software darf weder kopiert noch in sonstiger maschinenlesbarer Form verarbeitet werden und darf nicht aus dem Seminarraum entfernt werden.

Im Seminar verwendete Lizenzschlüssel dürfen ausschließlich im Seminar verwendet werden. Eine Weiterverwendung oder anderweitige Veröffentlichung sind untersagt. Bei Zuwiderhandlung haftet der Kunde im vollen Umfang für die Seminarteilnehmer.

 

Leistung

In unseren Seminaren werden Unterricht und Übungen so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer die Seminarziele erreichen kann. Ein bestimmter Schulungserfolg wird nicht geschuldet. Dies gilt auch für die Seminardauer an den Unterrichtstagen. Die Unterrichtszeiten können je nach Seminarverlauf verlängert oder verkürzt werden.

Die Seminarinhalte werden mithilfe einer grafischen Benutzerumgebung des jeweiligen Betriebssystems oder Softwareproduktes vermittelt. Dies sind etwa die Fenstermanager von Windows oder bei Linux die Oberflächen Gnome oder KDE sowie div. HTML oder Java basierende Werkzeuge. Ein Anspruch auf eine Durchführung der Schulung an den Textkonsolen oder Eingabeaufforderungen per Skriptbefehl besteht nicht. Bei Seminaren mit dem Schwerpunkt Programmierung wird eine geeignete Programmierumgebung verwendet.

 

Seminarzeiten

Erster Tag: 10:00 Uhr – 16:30 Uhr
Weitere Tage: 09:00 Uhr – 16:00 Uhr

Ein Seminartag dauert ca. 6 Stunden. Abweichungen sind möglich und stellen keinen Mangel dar.

 

Verpflichtungen der Teilnehmer

Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich nicht auf unsere Rechner aufgespielt werden. Sollte uns durch eine Zuwiderhandlung hiergegen ein Schaden entstehen, behalten wir uns die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

 

Seminare in den Räumen des Kunden und Firmenseminare

Bei Firmenseminaren stellt der Kunde die Schulungsumgebung zur Verfügung. Dies bezieht sich auf die Arbeitsrechner der Teilnehmer, die Softwarelizenzen, den Seminarraum mit Beamer und Internetzugang und die mit der SCN GmbH abgestimmte und vom Seminartyp abhängige Softwarekonfiguration. Die Verpflegung mit Getränken und ggf. Mittagessen übernimmt der Kunde.

Bei Seminaren, die im Rahmen der Durchführungsgarantie in den Räumen des Kunden durchgeführt werden, gelten dieselben Regelungen wie für Firmenseminare. Abweichend hiervon stellt die SCN GmbH die Schulungsumgebung über das Internet dem Kunden zur Verfügung. Der Kunde stellt die Arbeitsrechner der Teilnehmer mit Internetzugang bereit. Die erforderlichen Firewallports stimmt die SCN GmbH mit dem Kunden ab.

Versäumt der Kunde die Stellung der Schulungsumgebung oder von Teilen der Schulungsumgebung, so ist der Seminarpreis im vollen Umfang vom Kunden zu entrichten. Die SCN GmbH wird versuchen, eine Schulungsumgebung kurzfristig bereitzustellen, es werden Verzögerungen im Seminar die Folge sein. Für diese Seminarumgebung berechnet die SCN GmbH pro Tag und Teilnehmer 120 EUR zzgl. MwSt. Die Trainer der SCN GmbH bringen für den eigenen Bedarf einen Rechner mit.

 

Seminardurchführung

Unsere Seminare setzen sich zusammen aus: Vortrag des Trainers und praktischen Übungen der Teilnehmer (jeweils 50 %). Bei Kürzung des Seminars reduziert sich der Praxisanteil entsprechend. Reine Vortagsseminare bieten wir nicht an.

 

Cloudleistung

Für unsere Seminare bieten wir eine optionale Cloud Umgebung an. Diese ist für die praktischen Übungen vorgesehen. Bei dieser Cloudumgebung sind wir von Vorlieferanten / Softwareherstellern abhängig. Gelegentlich kommt es bei den Softwareherstellern zu Problemen und die notwendigen Softwarelizenzen werden verspätet oder gar nicht zur Verfügung gestellt. In diesen Fällen hat die SCN GmbH das Recht, von der Cloudleistung und der davon abhängigen Schulung ohne Schadensersatz jederzeit zurückzutreten.

 

Schadensersatzhaftung

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Teilnehmer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung zur Last gelegt wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Der SCN GmbH steht im Falle einer berechtigten Mängelrüge ein Nachbesserungsrecht zu. Die Nachbesserung beschränkt sich auf die schriftlich zugesagten Inhalte. Bei Firmenseminaren mit individuellen Absprachen wird die Nachbesserung auf die schriftlich von der SCN GmbH zugesicherten Inhalte beschränkt. Ein bestimmter Lernerfolg wird nicht geschuldet.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als oben vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

Verjährung bei Mängelhaftung

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 6 Monate, gerechnet ab der einen Mangel begründenden Handlung. Mängel müssen innerhalb von 7 Werktagen nach Seminarende schriftlich oder per E-Mail angezeigt werden. Bei gravierenden Mängeln müssen die Mängel der SCN GmbH schriftlich oder per E-Mail an die Kundenbetreuung während des Seminarverlaufs angezeigt werden. Eine Bekanntgabe an den Trainer ist nicht ausreichend. Mängel, die nicht während des Seminarverlaufs geltend gemacht werden, gelten als nicht gravierend.

 

Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden.

Gerichtsstand ist, sofern das Gesetz nicht zwingend einen anderen Gerichtsstand vorschreibt, Köln.

 

Stand: Juli 2023

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